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FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Was kann im Pfandleihhaus abgegeben werden?
    Gegenstände der folgenden Rubriken nehmen wir an: PKW, LKW, Wohnwagen, Quad Motorrad, Roller, E-Bike, Fahrrad Schmuck, Uhr, Brille Musikinstrument Computer, Laptop, Tablet, Spielekonsole Elektronik, Kamera, Fernseher Smartphone, Handy Werkzeug Bringen Sie Ihren Wertgegenstand, Fahrzeug etc. jederzeit zu unseren Öffnungszeiten vorbei. Wir bewerten die Sache und zahlen Ihnen dann, je nach Art und Zustand des Pfandgegenstands zwischen 30 % (z. B. Elektronik) und 60 % (z. B. Fahrzeuge oder Goldschmuck) des Ankaufswerts sofort in bar aus.
  • Geldleihen ohne Bank – wie geht das?
    Schnelle Liquidität ohne Bonitäts- oder SCHUFA-Prüfung durch Pfandleihe.
  • Wie wird ein Auto im Pfandhaus bewertet?
    Durch ein geschultes Auge und jahrelange Erfahrung können wir den Wert Ihres KFZ vor Ort schätzen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    Pfandleihe ab 18 Jahren, Lichtbildausweis Fahrzeuge: Fahrzeugbrief und Schein, Schlüssel des Fahrzeuges, Eigentümer vom Fahrzeugbrief muss mit vor Ort sein.
  • Was passiert, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann?
    Pfandverträge laufen per Gesetz drei Monate. Zusätzlich erhalten Sie darüber hinaus einen sogenannten Sicherheitsmonat, innerhalb dessen Sie Gelegenheit haben, Ihren Pfandvertrag auszulösen oder zu verlängern. Sie können Ihren Vertrag auch jederzeit innerhalb der Laufzeit auslösen und zahlen dann nur die Gebühren für den angelaufenen Monat. Nach Ablauf von vier Monaten ohne Rückmeldung Ihrerseits muss der Gegenstand für eine der nächsten Versteigerungen vorgesehen werden.
  • Wie lange dauert eine Bewertung?
    Bitte bringen Sie etwas Zeit mit, wenn Sie einen Gegenstand schätzen lassen wollen. Die Dauer der Prüfung ergibt sich nach Zustand, Seltenheit und durch die aktuelle Kundenfrequenz in unserem Geschäft.
  • Wie oft findet eine Versteigerung statt?
    Eine Versteigerung findet viermal im Jahr statt.
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